An der Einschulungsfeier teilnehmen
- darf und muss das Einschulungskind.
- darf leider nur eine Begleitperson, die soll aber bitte auch mitkommen.
- dürfen ggf. Geschwisterkinder bis zum 6. Lebensjahr, die nicht anders betreut werden können.
Um die Schule betreten zu dürfen,
- muss das Einschulungskind am Morgen ein Corona-Selbsttest gemacht haben.
- benötigt die Begleitperson einen negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV).
- brauchen Geschwisterkinder keinen Testnachweis.
Einlasskontrolle ist ab 9.30 Uhr am ZOB-Eingang. Bitte halten Sie dort ausreichend Abstand und nutzen Sie den Parkplatz als Wartebereich. Sollten Sie keinen Corona-Selbsttest zu Hause haben, kommen Sie bitte am Vortag der Einschulungsfeier bis 15 Uhr in der Schule vorbei.
Wir freuen uns auf eine schöne Einschulungsfeier.
Bianca Könecke (Schulleiterin)