Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern bzw. mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Sie steht also nur bestimmten Personen und Kindern bis zur 8. Klasse zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Außerdem ist in besonderen Härtefällen eine Betreuung möglich.
Trifft dieses auf Sie zu, kann Ihr Kind von 8.00 – 13.00 Uhr in der Schule betreut werde.
Die A n m e l d un g erfolgt p e r M a i l an sekretariat@obs-mittelweser.de
Sie sollte der Schule spätestens am Vortag bis 14.00 Uhr vorliegen.
Kopieren Sie den passenden Text in Ihre Mail.
Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).
Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe: (Angabe des Arbeitgebers)
oder
Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).
Es liegt ein besonderer Härtefall vor: (Grund angeben)
außerdem
Ich benötige die Notbetreuung zwingend an folgenden Tagen:
- alle Daten angeben -
Ich versichere, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für mein Kind besteht.
Geben Sie auch unbedingt Ihre Telefonnummern an. Sie müssen für uns jederzeit erreichbar sein.
In dringenden Fällen rufen Sie unter der stolzenauer Schulnummer an. Eine Rufumleitung zur Schulleiterin ist aktiv, wenn die Verwaltung nicht besetzt ist.